Geschäftsbedingungen zur entgeltlichen Verfügungstellung von Ferienunterkünften

Verantwortlich für die Anlage sind die Eigentümer und Vermieter Karsten & Fiona Bornau. Die Adresse ist Fliegerweg 11, 23570 Travemünde/ Priwall. Der Gast kann Ferienwohnungen und Unterkünfte für Pferde zum nicht dauerhaften Verbleib vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres mieten.

Das Jahr 2020 teilt sich in eine Haupt- und eine Nebensaison:

Nebensaison: 01.01. – 14.05. und 15.09. – 31.12.

Hauptsaison: 15.05. – 14.09.

Ausnahmen innerhalb der Nebensaison:

Ostern 09.04. bis 21.05.

Pfingsten 29.05. – 02.06.

Weihnachten 24.12. – 30.12.

 

Übernachtungen Jahr 2022:

Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr als die im Vertrag aufgeführten Personen in die Unterkunft aufzunehmen. Ein Verstoß berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.
Mit der verbindlichern Buchung und Zahlung des vereinbarten Preises sind Abgaben und Steuern sowie Nebenleistungen (Wäsche, Endreinigung) abgegolten.

 

Kurabgabe & Ostseecard:

Diese ist im Preis bereits enthalten.

 

1. Vertragsabschluss

Die Ferienwohnung ist verbindlich gebucht, wenn diese vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, telefonischer und insbesondere über den E-Mail Kontakt zustande.

 

2. Leistungen

Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichten sich die Parteien für die gesamte Vertragsdauer zur Erfüllung der folgenden Verpflichtungen aus dem Vertrag.

a.) Der Vermieter ist verpflichtet, die jeweilige Ferienunterkunft in nutzungsgerechtem Zustand bereitzustellen.

b.) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für die Dauer der Bereitstellung der Ferienunterkunft bis zu dem auf der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum zu entrichten.

c.) Nimmt der Gast das bestellte Apartment nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und bereitgehaltene Apartment zu bezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch. Nicht angefallene Betriebskosten können anspruchsmindernd angerechnet werden. Die Höhe der anzurechnenden Einsparung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

d.) Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Abhängig vom Datum des Zuganges der Rücktrittserklärung seitens des Gastes werden die nachfolgend genannten Pauschalstornosätze berechnet (jeweils in % des Bruttopreises).

  • bis zum 45. Tag vor Anreise 10%
  • bis zum 30. Tag vor Anreise 25%
  • bis zum 22. Tag vor Anreise 35%
  • danach 45%

 

3. Sicherheitshinweise

Auf der gesamten Anlage gelten ein Rauchverbot sowie ein Verbot für offenes Licht und Feuer. Grillen können unsere Gäste nur an dem dafür vorgesehenen Platz. Aufgrund des Reitbetriebes bitten wir Eltern, ihre Kinder über die Gefahrenpotentiale aufzuklären und die Aufsicht nicht zu vernachlässigen.

 

4. Anreise/Abreise

Der Schlüssel kann ab 16 Uhr am Anreisetag im Büro empfangen werden. Eine Zusendung oder ein Hinterlegen des Schlüssels ist nicht möglich. Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt bitte bis um 10 Uhr des Abreisetages.

 

5. Schäden

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Schäden und Verluste, die dem Mieter an der Mietsache entstehen, hat er zu ersetzen.

 

6. Ersatz bei Verlust

Ihre mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des § 701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermieter können nur bei Nachweis grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden.
Bei Verlust von Wertgegenständen und Geld sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

 

7. Änderungen

Diese bedürfen immer der Schriftform.

 

8. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt Deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Lübeck, Schleswig Holstein

 

Stand: 01/2020 – Bornau